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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → regierungsrat SH auf die kleine anfrage von Gerold Meier
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Kanton Schaffhausen, Regierungsrat

Protokoll vom 26. Oktober 2004

Kleine Anfrage 36/2004
betreffend Rechtschreibung

In einer Kleinen Anfrage vom 5. September 2004 stellt Kantonsrat Gerold Meier im Zusammenhang mit der zur Zeit in der Öffentlichkeit laufenden Diskussion über die neue deutsche Rechtschreibung die Frage, wie sich unsere Lehrpersonen, unsere Schüler, die hier beheimateten Verlage und der Staat zu diesem Problem stellen.

Der Regierungsrat

antwortet:

1.

Zum politischen Hintergrund:

Am 1. Juli 1996 unterzeichneten in Wien Regierungsvertreter aus Deutschland, Österreich, aus der Schweiz und aus dem Fürstentum Liechtenstein eine sogenannte zwischenstaatliche Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Für die Schweiz unterzeichneten der damalige Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Regierungsrat Peter Schmid (Bern), und als Vertreter des Bundes Vize-Bundeskanzler Achille Casanova. Mitunterzeichnet wurde die Erklärung zudem von Vertretern der Staaten Belgien, Italien, Rumänien und Ungarn, wo Deutsch eine Minderheitensprache ist.

2.

Zur Reform und zu ihrer Umsetzung:

Das neue Regelwerk stützt sich auf umfassende Arbeiten von Fachleuten und auf die Beurteilung einer zwischenstaatlichen Fachkommission. Darin ist auch die Schweiz vertreten. Die eigentlichen Entscheide zu diesem Regelwerk, nämlich die verbindliche Antwort auf die jeweilige Frage, wie man ein Wort nun zu schreiben hat, sind reine Expertenentscheide. Die Politik hat dabei nichts mitzureden.

Die Umsetzung der Rechtschreibreform begann am 1. August 1998. Im Juni 2004 hat die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) den Beschluss gefasst, den Übergangszeitraum entsprechend der Vereinbarung mit Österreich und der Schweiz per 31. Juli 2005 enden zu lassen. Somit existieren bis zum 31. Juli 2005 die alte und die neue Rechtschreibung nebeneinander; ab 1. August 2005 wird die neue Rechtschreibung in den Schulen und in der öffentlichen Verwaltung verbindlich gelten.

3.

Zur Situation in den Schulen:

Seit 1998 lernen in den unter Ziff. 1 angeführten Ländern Millionen von Schülerinnen und Schülern die Rechtschreibung der deutschen Sprache nach neuen Regeln. Die Kinder wachsen mit diesen neuen Formen auf, so wie es ihre Eltern mit den alten Formen getan haben. Die Veränderung als solche stellt für sie somit kein Problem dar. Das Erlernen der richtigen Schreibweise und damit auch der Umgang mit der deutschen Schriftsprache ist für sie eine von vielen schulischen Herausforderungen, so wie dies schon früher nicht anders war.

In der Schweiz hat sich der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) für diese Reform ausgesprochen. Die Lehrmittelverlage haben selbstverständlich auf die neue Rechtschreibung umgestellt.

4.

Zur Frage der Verbindlichkeit:

Die Erklärung vom 1. Juli 1996 bezieht sich auf die amtliche Rechtschreibung: Sie betrifft somit die Schulen und die öffentliche Verwaltung. Ausserhalb der Schulen und der Verwaltung besteht nach wie vor keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Anwendung der neuen Sprachregeln. So verhielt es sich auch unter der alten Rechtschreibung; diesbezüglich hat sich also nichts verändert. Wenn gewisse Verlage wieder die alte Rechtschreibung anwenden oder gar eigene Regeln schaffen wollen, ist das ihre Sache, die sie selbst zu verantworten haben.

Diese Ausführungen zeigen deutlich, dass es heute in der Schule und in der Verwaltung nur noch darum gehen kann, einen bereits seit längerer Zeit laufenden, in den Schulen problemlos eingeleiteten Prozess abzuschliessen. Die Umstellung der Gesellschaft auf die neuen Regeln der Rechtschreibung wird noch ihre Zeit brauchen. Alle sind eingeladen, sich die neuen Kompetenzen anzueignen.

Schaffhausen, 26. Oktober 2004

DER STAATSSCHREIBER:
Dr. Reto Dubach


Original: pdf.